Suchergebnis: Katalogdaten im Herbstsemester 2016
Umweltingenieurwissenschaften Bachelor | ||||||
5. Semester | ||||||
Wahlmodule | ||||||
Wahlmodul Umweltplanung | ||||||
Nummer | Titel | Typ | ECTS | Umfang | Dozierende | |
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102-0535-00L | Lärmbekämpfung | W | 5 KP | 4G | K. Eggenschwiler, J. M. Wunderli | |
Kurzbeschreibung | Grundlagen der Akustik, Gehöreigenschaften, Akustische Messtechnik. Physiologische, psychologische, soziale und ökonomische Lärmwirkungen. Lärmschutzrecht (mit Fokus auf Schweizer Lärmschutzverordnung), Lärm und Raumplanung. Schallausbreitung im Freien und in Gebäuden. Prognose- und Messverfahren. Verkehrslärm (Strasse, Eisenbahn, Flugverkehr), Schiesslärm, Industrielärm. Bauakustik. | |||||
Lernziel | Die Studierenden kennen die Grundlagen der Lärmbekämpfung: Akustik, Lärmwirkung auf den Menschen, Akustische Messtechnik und Lärmschutzrecht. Sie sind fähig, Probleme im Bereich Lärm zu erkennen und zu bewerten. Einfache Aufgabenstellungen der Lärmbekämpfung können sie selbständig lösen. | |||||
Inhalt | Physikalische Grundlagen: Schalldruck, Wellen, Quellenarten. Akustische Messtechnik: Umgang mit Dezibel, Akustische Masse, Schallpegelmesser, Spektralanalyse. Lärmwirkungen: Gehör, Gesundheitliche Wirkungen von Lärm, Störung/Belästigung, Belastungsmasse. Gesetzliche Grundlagen der Lärmbekämpfung / Raumplanung: Lärmschutzverordnung/SIA 181. Zusammenhang mit der Raumplanung. Schallausbreitung im Freien: Abstandsgesetze, Luftdämpfung, Bodeneffekt, Abschirmung, Reflexion, Streuung, Bebauung, Wettereinflüsse. Kurze Einführung in die Bauakustik und in die einfachsten Grundlagen der Raumakustik. Eigenschaften von Schallquellen: Akustische Beschreibung von Schallquellen, Lärmminderung an der Quelle. Lärmarten und Prognoseverfahren: Messen/Berechnen, Strassenlärm, Eisenbahnlärm, Fluglärm, Schiesslärm, Industrielärm. | |||||
Skript | Skript "Lärmbekämpfung" erhältlich zu Beginn der Vorlesung. Bestellung auch hier möglich: Sekretariat der Abteilung Akustik, EMPA Dübendorf. Link. +41 58 765 4692. Link | |||||
Voraussetzungen / Besonderes | 1 - 2 Exkursionen |
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